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   BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12   

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https://dejure.org/2013,14523
BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12 (https://dejure.org/2013,14523)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2013 - 5 StR 581/12 (https://dejure.org/2013,14523)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12 (https://dejure.org/2013,14523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 13 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 78 AMG; § 1 Abs. 3 Nr. 2 AMPreisV; § 249 StPO; § 257c StPO; § 153 StPO; § 153a StPO
    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene Medikamente (Vermögensschaden beim Rabattbetrug: Krankenhauspreise und alternative Beschaffungsmöglichkeiten; Mittäterschaft: Darlegungsanforderungen); Abgrenzung Tun und Unterlassen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 78 AMG, § 1 Abs 3 Nr 2 AMPreisV
    Betrug: Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Erzielung niedrigerer Preise für preisgebundene Medikamente

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden bei Abgabe von Arzneimitteln unterhalb des durch die Preisbindung bestehenden Preises

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Erzielung niedrigerer Preise für preisgebundene Medikamente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; AMG § 78
    Vermögensschaden bei Abgabe von Arzneimitteln unterhalb des durch die Preisbindung bestehenden Preises

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Täuschungsbedingte Erzielung niedrigerer Preise bei preisgebundenen Medikamenten geht nicht immer mit Vermögensschaden einher

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    AOK-Beratungsapotheker doch nicht schuldig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 313
  • StV 2014, 78
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Nur in diesem Fall läge nämlich ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB vor (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603, und vom 14. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NJW 1991, 2573).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Die Schadensberechnung war hier kein lediglich einfacher Rechenschritt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546), bei dem die bloße Ergebnismitteilung ausreichen könnte.
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei gewinnbringender

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 dieser Verordnung (AMPreisV) gelten die durch die Verordnung vorgegebenen Spannen nicht für die Abgabe an Krankenhäuser (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 1/12, NStZ 2012, 628).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Dies ist nicht zulässig (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO - vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12 Rn. 41, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Daneben gilt, dass der Herstellerrabatt ebenso wenig wie das deutsche Preisrecht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für eingeführte Arzneimittel gelten würde (BSGE 101, 161).
  • BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01

    Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Insoweit hat das Landgericht diesen Normbefehl, auf den sich die Betrugsstrafbarkeit bezog, nicht deutlich herausgearbeitet (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 2002, 3693).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Das Verfahren gibt Anlass zu dem Hinweis, dass gegen nicht geständige Angeklagte eine Verständigung nach § 257c StPO allenfalls in - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmekonstellationen möglich sein kann (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO), weil in solchen Fällen eine nicht hinnehmbare Beschränkung der unbedingten Pflicht zur umfassenden Wahrheitsermittlung zu besorgen sein könnte (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1068 f.).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Die Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte (Beschluss vom 22. August 2012 - GemS-OBG 1/10, BGHZ 194, 354) schließt ein solches vergleichendes Vorgehen nicht aus.
  • BGH, 14.06.1991 - 3 StR 155/91
    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12
    Nur in diesem Fall läge nämlich ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB vor (BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, NJW 2004, 2603, und vom 14. Juni 1991 - 3 StR 155/91, NJW 1991, 2573).
  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektierende (vgl. Senat StV 2014, 78 mwN; Quentin in MüKo-StPO, § 318 Rn. 55) - Rechtsmittelbeschränkung unwirksam ist, weil das Tatgericht ein strafloses Verhalten fälschlich für strafbar gehalten hat, liegt entgegen der Auffassung der Revision nicht vor.
  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Die Feststellungen des Amtsgerichts im Urteil vom 24.05.2019 zur Tat sind auch vollständig und bilden eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch und die Rechtsfolgenentscheidung (vgl. hierzu KG, StV 2014, 78, juris Rn. 12).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Da die Angeklagten die abgegebenen Arzneimittel für Rezepturarzneimittel hielten, fehlte es ihnen schon an dem Vorsatz, eine tatsächlich nicht bestehende Verkehrsfähigkeit vorzutäuschen, wie das Landgericht zutreffend unter vergleichender Bezugnahme auf die Senatsentscheidung zum fehlenden Täuschungsvorsatz bei einem Irrtum über die rechtliche Zulässigkeit einer Arzneimittelversorgung erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12, NStZ-RR 2013, 313).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    Eine solche wäre dann nicht zulässig, wenn zwischen den Erörterungen zur Schuld- und zur Rechtsfolgenfrage eine so enge Verbindung bestünde, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht mitangefochtenen Schuldspruch zu berühren (KG StV 2014, 78 Rdn. 11; Paul in: KK-StPO, a. a. O., § 318 Rdn. 1).

    Die Feststellungen des Amtsgerichts - Schöffengericht - Straubing im Urteil vom 30.05.2014 zur Tat sind auch vollständig und bilden eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch und die Rechtsfolgenentscheidung (vgl. hierzu KG StV 2014, 78 Rdn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Rdn. 16; Paul in: KK-StPO a. a. O., § 318 Rn. 4-8).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Die Frage, ob eine weitere Einschränkung der Wirksamkeit einer Berufungs beschränkung dann geboten ist, wenn der Angeklagte nach den Feststellungen zu Unrecht wegen eines Verbrechens statt eines Vergehens verurteilt worden oder zu Unrecht ein mit einer höheren Strafandrohung versehener Straftatbestand angenommen worden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (bejahend: OLG Saarbrücken NStZ 1997, 149; OLG Köln NStZ-RR 2000, 49, StraFo 2010, 300; verneinend: KG StV 2014, 78; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - juris; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 23.01.2007 - 4 St RR 3/07 - juris).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

    Vielmehr muss der konkrete Rechenweg in seinen Grundzügen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12, NStZ-RR 2013, 313).
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Der Beschwerdeführer hat hierzu vorzutragen und bestimmt zu behaupten, dass und mit wem in welchem Verfahrensstadium, in welcher Form, auf wessen Initiative und mit welchem Inhalt und Ergebnis Gespräche stattgefunden haben, die auf eine Verständigung abzielten (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; KG, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13), StV 2014, 78).
  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Von dieser Regel ist nach zutreffender Auffassung - jedenfalls bei der hier vorliegenden Sach- und Rechtslage - nicht aus dem Grunde abzuweichen, dass das Amtsgericht einen mit einer höheren Strafdrohung versehenen Straftatbestand zu Unrecht angenommen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 2017 - Az.: 2 Rv 8 Ss 348/17 -, Rn. 8 ff. juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2015 - Az.: 1 Ss 226/14 - juris; KG Berlin, StV 2014, 78; KG Berlin, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - Az.: (4) 1 Ss 227/00 (129/00) -, Rn. 5 juris; vom 13. Oktober 1998 - Az.: (5) 1 Ss 202/98 (42/98) -, Rn. 15 juris; MKStPO-Quentin, § 318 Rn. 55; s.a. BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 347/15 -, Rn. 35 juris betreffend die Revisionsbeschränkung; für die Berufung ausdrücklich offen gelassen), in dessen Folge der höhere Strafrahmen des fehlerhaft ausgeurteilten Delikts zur Anwendung kommt, weil auf Grund wirksamer Rechtsmittelbeschränkung nicht nur die tatsächlichen Feststellungen, sondern auch die rechtliche Würdigung des Ausgangsurteils bindend werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 2016, Az.: 3 StR 124/16, Rn. 28 juris; vom 10. März 2016 - Az.: 3 StR 347/15 -, Rn. 30 juris).
  • BGH, 31.07.2019 - 5 StR 321/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Mit der Aufhebung des Urteils hat sich die erhobene Kostenbeschwerde erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12).
  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Dieser Grundsatz gilt namentlich auch dann, wenn das Amtsgericht das Konkurrenzverhältnis mehrerer Taten unzutreffend beurteilt hat (SenE v. 12.03.2019 - III-1 RVs 49/19 - KG StV 2014, 78; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; BayObLG NStZ 1998, 532).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

  • OLG Oldenburg, 08.01.2015 - 1 Ss 226/14

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels trotz fehlerhafter rechtlicher Würdigung

  • KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

  • KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20

    Strafbarkeit des sog. "Stealthing"

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